Aufgrund des Vorfalls im Fumoir, bei welchem D.________, A.________, E.________ und J.________ anwesend waren, dem Befördern von C.________ aus der Disco, dessen anschliessenden Flaschenwurf in Richtung der vor der Disco stehenden Personen sowie durch das unmittelbar anschliessende gemeinsame Verfolgen von C.________ und das fast zeitgleiche Eintreten mit den Füssen auf diesen fassten sie stillschweigend den gemeinsamen Tatentschluss, diesen anzugreifen und ihm Verletzungen zuzufügen.