7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden erstinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 5 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1136 f.). Ergänzend ist festzuhalten, dass es sich beim Geschehen vom 12. Januar 2020 (vgl. dazu Ziff. II.8. hiernach) in der Nähe des Bahnübergangs H.________ (Ortschaft)