9 schwerer Körperverletzung schuldig erklärt. Nur nebenbei sei erwähnt, dass sich J.________ in einem separaten jugendrechtlichen Verfahren zu verantworten hatte. Mit Blick auf den Umfang der Berufung des Beschuldigten (vgl. Ziff. I.3. vorne) kann zudem festgestellt werden, dass das erstinstanzliche Urteil weiter insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte freigesprochen wurde von den Anschuldigungen der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich mehrfach begangen am 7. April 2021 in F.________ (Adresse) (Verursachen von vermeidbarem Lärm [Ziff.