7 2. von der Anschuldigung des Führens eines nicht den Vorschriften entsprechen den Personenwagens (in Bezug auf zwei Nachkatalysatoren sowie den Heckdiffusor des Herstellers «.________»), angeblich begangen am 23.06.2021 in H.________ (Ortschaft) B. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 20.03.2021 in I.________ (Ortschaft); 2. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 23.07.2021 in H.________ (Ortschaft). C.