5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte an der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1297 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 22. August 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich mehrfach begangen, so am 07.04.2021 in F.________ (Adresse), und am 23.06.2021 in H.________ (Ortschaft)