1270) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 1279 ff.). Im Einverständnis mit den Parteien wurde infolge Nichterscheinens des Privatklägers zur Berufungsverhandlung auf dessen oberinstanzliche Einvernahme verzichtet (pag. 1285). 5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ stellte an der Berufungsverhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1295 f.): 1. A.________ sei von folgenden Beschuldigungen freizusprechen: