Mit Verfügung vom 4. Januar 2024 wurde von der Eingabe der Generalstaatsanwaltschaft vom 28. November 2023 Kenntnis genommen und gegeben und festgestellt, dass sich der Privatkläger nicht hat vernehmen lassen. Gleichzeitig wurde die mündliche Berufungsverhandlung in Aussicht gestellt (pag. 1230 f.). Mit Vorladung vom 1. März 2024 wurden die Parteien zur Berufungsverhandlung vorgeladen und die Zusammensetzung der Kammer bekanntgegeben (pag. 1252 ff.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 19. August 2024 statt (pag. 1277 ff.).