A.________ wird freigesprochen 1. von den Anschuldigungen der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich mehrfach begangen 1.1. am 07.04.2021 in F.________ (Adresse) (Ziff. B. 4.1 der Anklageschrift) 1.2. am 23.06.2021 in H.________ (Ortschaft) (Ziff. B. 4.2 der Anklageschrift) 2. von der Anschuldigung des Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Personenwagens, angeblich begangen am 23.06.2021 in H.________ (Ortschaft) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2. [Eröffnungsformel]