1. Zur Bezahlung eines (anteilmässigen) Schadenersatz- bzw. Genugtuungsbetrages von CHF 1'500.00 an den Straf- und Zivilkläger C.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. II. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: […] E. Verfügungen Weiter wird verfügt: 1. Die beschlagnahmte Waffe Kalaschnikow Deko Nr. .________ wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Folgende Gegenstände werden jeweils der berechtigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - […] - […]