ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 12.01.2020 in H.________ (Ortschaft), gemeinsam mit D.________ 2. der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 20.03.2021 in I.________ (Ortschaft) 3. des Vergehens gegen das Waffengesetz, begangen am 19.07.2021 in H.________ (Ortschaft) resp. festgestellt am 23.07.2021 in Embrach, Zollstelle Zürich-Flughafen 4. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfach begangen