IV. 1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 29'733.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 7'358.10, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird für oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: