88 der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 29'733.80, unter Abzug des bereits geleisteten Kostenvorschusses noch mit CHF 21'733.80 entschädigt. H. die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Rechtsanwalt D.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurden: