126 StPO verurteilt wurde, dem ________ CHF 27'503.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 21. August 2018 zu bezahlen. Die Zivilklage soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde. 2. betreffend C.________ 1.1 die Zivilklage der E.________ GmbH, auf den Zivilweg verwiesen wurde. 1.2 die Zivilklage des ________, abgewiesen wurde. 3. für die Beurteilung der Zivilklagen keine Verfahrenskosten ausgeschieden wurden. G. die amtliche Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurden: