87 1.1 festgestellt wurde, dass A.________ anerkannt hat, der E.________ GmbH, einen Betrag von CHF 33'339.48 zu schulden. Die Zivilklage soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde. 1.2 festgestellt wurde, dass A.________ anerkannt hat, ________, einen Betrag von CHF 56'087.00 zu schulden. Die Zivilklage des ________ darĂ¼ber hinaus teilweise gutgeheissen wurde und A.________ in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt wurde, dem ________