Es resultiert ein zu vergütender Zeitaufwand von 30 Stunden. Für die Berechnung der Entschädigung des Verteidigers der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'787.05. Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 6'787.05 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).