Die weiteren Positionen der Honorarnote werden übernommen. Für die Berechnung der Entschädigung der Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'720.65. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 11'720.65 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).