Dies ergibt eine Kürzung um drei Stunden. Sodann wird die Position vom 20. September 2024 (Urteilseröffnung inkl. Nachbesprechung) um eine halbe Stunde gekürzt, da die Urteilseröffnung eine Stunde dauerte und die Nachbesprechung/Nachbearbeitung praxisgemäss mit der Dauer von 30 Minuten vergütet wird. Insgesamt sind die geltend gemachten 56 Stunden und zehn Minuten, um dreieinhalb Stunden zu kürzen. Hieraus resultiert ein zu vergütender Gesamtaufwand von 52 Stunden und 40 Minuten. Die weiteren Positionen der Honorarnote werden übernommen.