Oberinstanzliches Verfahren c) Betreffend den Beschuldigten Im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ für den Zeitraum vom 1. September 2023 bis 20. September 2024 einen Zeitaufwand von total 56 Stunden und zehn Minuten geltend (pag. 19 659 ff.). Vorab wird die Position vom 17. September 2024 der tatsächlichen Dauer der Berufungsverhandlung angepasst. Dies ergibt eine Kürzung um drei Stunden.