Die Vorinstanz hat die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 60'845.00 festgesetzt. Sie verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 30'422.50. Sie verurteilte die Beschuldigte ebenfalls zu den anteilsmässigen, auf die Schuldsprüche entfallenden, erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16'238.65. Die auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 4'059.70 wurden hingegen dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt, wobei dieser Punkt bereits in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. E. I.7.).