Mit Blick auf den abstrakten Strafrahmen wiegt das Delikt der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung vorliegend am schwersten, weshalb anhand dieses Delikts die Einsatzstrafe zuzumessen ist. 2. Einsatzstrafe für die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG Der Deliktsbetrag beträgt CHF 110'000.00, womit das Ausmass des verschuldeten Erfolgs recht erheblich ist. Zur Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist festzuhalten, dass die Beschuldigte genau wusste, dass ihr Verhalten nicht zulässig war.