33. Gesamtgeldstrafe 1. Bestimmung des schwersten Delikts und Strafrahmen Die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert, wohingegen die Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu sanktionieren ist. Mit Blick auf den abstrakten Strafrahmen wiegt das Delikt der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung vorliegend am schwersten, weshalb anhand dieses Delikts die Einsatzstrafe zuzumessen ist. 2. Einsatzstrafe für die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I._____