__ AG erstellte und bewirtschaftete und die gefälschten Rechnungen selbst hochlud. Sie nahm damit wesentliche Handlungen vor und war somit im Zentrum des Geschehens. Die Kammer erachtet eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten als der objektiven Tatschwere angemessen. 32.4.2 Subjektive Tatschwere Die Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Dies ist neutral zu gewichten. Es bleibt somit bei einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. 32.4.3 Strafmilderung zufolge Versuchs Dass es bei einem Teilbetrag von CHF 245'808.00 bei der versuchten Begehung blieb, ist einzig dem Zufall geschuldet. Die Beschuldigte tat alles, was zur Verwirkli-