Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. 32.3.3 Asperationsfaktor Da die Kreditaufnahmen bereits bei der Misswirtschaft berücksichtigt wurden, ist der Asperationsfaktor auf ca. 1/3 festzusetzen, woraus eine Erhöhung der Einsatzstrafe um vier auf 22 Monate resultiert. 4. Strafe für den Betrug 32.4.1 Objektive Tatschwere Es kann auf die Ausführungen zum Beschuldigten (E. III.B.29.6.1 hiervor) verwiesen werden. Ergänzend ist anzumerken, dass die Beschuldigte das Konto bei der DD.________ AG erstellte und bewirtschaftete und die gefälschten Rechnungen selbst hochlud.