Der Asperationsfaktor ist auf 2/3 festzusetzen, weshalb die Einsatzstrafe um 60 auf 240 Tagessätze erhöht wird. 4. Strafe für die Erschleichung einer falschen Beurkundung 30.4.1 Objektive Tatschwere Das Ausmass des verschuldeten Erfolges ist nicht sehr gravierend. Der Beschuldigte zögerte mit seinen Handlungen zwar die Löschung der J.________ AG aus dem Handelsregister heraus. Da diese in der Schweiz aber ohnehin praktisch keine Geschäfte mehr tätigte, dürften hierdurch keine Dritten zu Schaden gekommen sein. Die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist deliktstypisch und daher neutral zu werten.