Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu bezeichnen und damit neutral zu werten. 29.7.5 Fazit Täterkomponenten Im Ergebnis wirken sich die Täterkomponenten aufgrund des Geständnisses sowie der bereits erfolgten (teilweise) Ab- resp. Rückzahlungen an die Privatklägerin 1 im Umfang von insgesamt zehn Monaten strafmindernd aus. 8. Fazit Gesamtfreiheitsstrafe und Vollzugsform Die Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich auf 45 Monate. Aufgrund des geltenden Verbots der reformatio in peius (vgl. E. I.7. hiervor), darf die Strafe die von der Vorinstanz festgesetzte Strafhöhe von 42 Monaten nicht übersteigen.