Während dem laufenden Strafverfahren hat der Beschuldigte sodann nicht weiter delinquiert, was erwartet werden darf und sich neutral auswirkt. Den Akten kann zudem entnommen werden, dass der Beschuldigte sich darum bemüht hat, einen Teil der Forderungen gegenüber der Privatklägerin 1 zu begleichen (pag. 19 625 und pag. 19 691 ff.). Aufgrund dieser Ab- resp. Rückzahlungen