Sie sind gleichwohl neutral zu werten. 29.7.2 Vorstrafen Der Beschuldigte ist in Deutschland nicht vorbestraft (pag. 18 033). Dem Schweizerischen Strafregisterauszug vom 3. Januar 2023 sind hingegen drei rechtskräftige Urteile vom 23. August 2016, vom 10. November 2016 sowie vom 23. August 2017 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern (teilweise mehrfach begangen) zu entnehmen (pag. 18 030 f.). Diese Vorstrafen sind nicht einschlägig und wirken sich infolgedessen nicht straferhöhend aus. 29.7.3 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren