19 663, Z. 13 ff.). Bis anhin habe er sich dort nur EUR 3'650.00 ausbezahlt, da er nicht zu viel aus dem Unternehmen habe herausnehmen wollen. Gemäss Budgetplan werde er sich künftig aber EUR 10'500.00 ausbezahlen und einen Teil davon für die Schuldentilgung einsetzen können (pag. 19 664, Z. 21 ff.). Bei der Privatklägerin 1 habe er noch ca. CHF 6'000.00 – CHF 7'000.00 und bei der AB.________ AG noch um die CHF 380'000.00 offene Schulden (pag. 19 664, Z. 30 ff.). Die finanziellen und privaten Verhältnisse scheinen daher zum Urteilszeitpunkt nach wie vor angespannt zu sein. Sie sind gleichwohl neutral zu werten.