Zu den persönlichen Verhältnissen ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschuldigte zusammen mit seiner Ehefrau in Deutschland lebt, wo sie ein Haus erworben haben (pag. 18 626; S. 187 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; vgl. auch pag. 19 613 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu seiner beruflichen und finanziellen Situation zu Protokoll, er sei aus der X.________ ausgestiegen und konzentriere sich nun auf die Y.________. Dort sei er nun alleine mit Herrn AL.________ unterwegs (pag. 19 663, Z. 13 ff.).