70 6. Strafe für den Betrug 29.6.1 Objektive Tatschwere Der Deliktsbetrag beim Betrug liegt bei CHF 475'200.00. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist demnach erheblich. Es ist ein geschädigtes Unternehmen – die Privatklägerin 1 – bekannt. Zur Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist anzumerken, dass der Beschuldigte alles tat, was notwendig war, um den erwünschten Erfolg herbeizuführen. Es kann jedoch weder von besonderer Raffinesse noch von einer aussergewöhnlich plumpen Vorgehensweise die Rede sein.