4. Strafe für die ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG 29.4.1 Objektive Tatschwere Bei der (einfachen) ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil der I.________ AG ist zu berücksichtigen, dass der Deliktsbetrag mit rund CHF 1'230'000.00 hoch ist. Es ist jedoch in Erinnerung zu rufen, dass der Beschuldigte der I.________ AG nicht Vermögenswerte zu seinen Gunsten entzogen hat. Der Beschuldigte nahm Kredite auf, um das Unternehmen am Leben zu erhalten und ging dadurch unverantwortliche Risiken ein.