29.3.3 Asperationsfaktor Wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat, ist bei der Wahl des Asperationsfaktors zu berücksichtigen, dass die unter dem Tatbestand der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung zur Last gelegten «privaten Lustbarkeiten» bereits im Schuldspruch wegen Misswirtschaft und die CHF 57'341.15 aus dem Bauprojekt «AE.________» auch im Schuldspruch wegen betrügerischen Konkurses enthalten sind. Es rechtfertigt sich damit ein Asperationsfaktor von 1/3, womit die Einsatzstrafe von 30 Monaten auf 35 Monate zu erhöhen ist. 4. Strafe für die ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I._