Sehr viele Firmenchefs gönnen sich zu Lasten der Gesellschaft private Vergnügungen (auch wenn die wenigsten so dreist sind, sogar ihre Bordellbesuche auf Repräsentationsspesen buchen zu lassen). Auch die Übertragung von Erträgen auf eine Nachfolgegesellschaft kommt häufig vor, hat jedoch eine zumindest etwas weniger egoistische Komponente als der direkte Privatverbrauch von Firmenmitteln. Diese Strafzumessungskomponente wird neutral gewertet.