68 3. Strafe für die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG 29.3.1 Objektive Tatschwere Es kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zur objektiven Tatschwere verwiesen werden (pag. 18 617; S. 178 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Bei der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil der I.________ AG beträgt der Deliktsbetrag rund CHF 165'000.00. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist damit erheblich, gerade für eine Gesellschaft wie die I._____