Diesen Ausführungen ist zuzustimmen. Zu präzisieren gilt, dass die im Konkurs angemeldeten Forderungen nicht mit dem Schaden gleichgesetzt werden können. Sie bilden eine valable Orientierungshilfe für dessen Höhe und sind mit CHF 2'800'000.00 beträchtlich. Zur Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist auszuführen, dass der Beschuldigte die bald auftretenden Liquiditätsprobleme der I.________ AG überbrückte, indem er mehrfach Debitoren vorfinanzierte und neue Schulden generierte. Der Beschuldigte zeigte sich beratungsresistent und muss sich im Klaren gewesen sein, dass sein Geschäftsmodell nicht funktionieren konnte.