Auch für die Verhältnisse des auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Gerichts sind solche Konkursverluste, noch dazu verursacht in derart kurzer Zeit, aussergewöhnlich. Zu Schaden kamen denn auch praktisch ausschliesslich Dritte, nicht nur die Factoring-Unternehmen, sondern auch eine ganze Reihe von Zulieferern, Leasinggesellschaften, Vermietern, Arbeitnehmern etc. (vgl. pag. 07 050 017 ff., 07 050 457 ff.). Bezüglich der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist das Gericht geneigt zu konstatieren, A.____