66 das neue Recht nicht als milder, weshalb für all diese Delikte das alte Recht zur Anwendung gelangt. 27. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Für die theoretischen Grundlagen zur Strafzumessung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 611 ff.; S. 172 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). B. Strafzumessung betreffend den Beschuldigten