24. Rechtliches 1. Theoretische Grundlagen Es wird auf die ausführlichen und zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 598 ff.; S. 159 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 2. Erwägungen der Kammer Die objektive Strafbarkeitsbestimmung ist mit der Konkurseröffnung über die I.________ AG vom 6. November 2017 erfüllt. Die Buchführungspflicht ist gestützt auf Art. 957 Abs. 1 Ziff. 2 OR während der gesamten Geschäftstätigkeit der I.________ AG zu bejahen. Der Beschuldige kommt gestützt auf Art. 29 lit. a und d StGB als Täter in Frage, die Beschuldigte hingegen gestützt auf Art. 29 lit. a StGB.