Sie habe ihnen gesagt, es sei ein Trugschluss, dass so Kosten gespart werden könnten. Da sie dies trotzdem so gewollt hätten, habe man ihnen mitgeteilt, dass man demzufolge die diesbezügliche Verantwortung ablehnen würde. Die MWST-Abrechnung habe sie gemacht, da die Beschuldigte nicht gewusst habe, wie dies funktioniert. Es gebe Kunden, die einem jeden Beleg geben würden, da diese froh um die Hilfe seien. Dann gebe es auch Kunden wie die I.________ AG, die das anders machen würden. Sie habe dort relativ wenig Einsicht gehabt. Die Löhne habe die Beschuldigte ebenfalls selbst gemacht. Soweit sie dies wisse, mit einer Excel-Liste.