Ergänzend ist festzuhalten, dass bei den Beschuldigten bzw. im Lager in ________ (Ort) keine vollständige Buchhaltung der I.________ AG gefunden werden konnte. Zum Geschäftsjahr 2015, für welches diverse Buchhaltungsunterlagen vorhanden sind (vgl. pag. 07 110 100 ff.), konnten die Belege zu den Buchungen nicht sichergestellt werden. Zur Behauptung der Beschuldigten, sie habe gebucht und viele Ordner angelegt (hierzu pag. 19 676, Z. 16-21), kann auf den «Statusbericht I.________ AG – Version 2» vom 18. Dezember 2017 verwiesen werden. T.________, der von der U.________ AG beauftragt worden war, die finanzielle Lage der I.________ AG zu überprüfen resp. zu überwachen (vgl. pag. 05 130 002,