Sie wusste, dass sie dafür verantwortlich war und wusste auch, dass sämtliche Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden müssen. Sie kümmerte sich jedoch wie angeklagt nicht ausreichend darum, dass den gesetzlichen Pflichten innerhalb der I.________ AG auch nachgelebt wurde. Es kann diesbezüglich auch auf die soeben gemachten Ausführungen zu A.________ verwiesen werden. Der angeklagte Sachverhalt ist damit auch in Bezug auf C.________ erstellt.