61 hat keinerlei Zweifel daran, dass A.________ sich diesen Pflichten auch bewusst war. Dies gab er faktisch zu, indem er sagte, er habe sich zu wenig darum gekümmert. Entgegen der Vorbringen der Verteidiger an der Hauptverhandlung wurde die Buchhaltung nicht an AJ.________ bzw. die FF.________ AG oder die GG.________ AG ausgelagert, das ergibt sich eindeutig aus den Aussagen des Ehepaars ________(Familienname) und von AJ.