Entgegen den Behauptungen von A.________ gegenüber dem Konkursamt (vgl. E. III.A.1.1 hiervor) und gegenüber der Kantonspolizei fanden sich im Lager der HH.________ AG in ________ (Ort) keine vollständigen Buchhaltungsunterlagen (für keines der drei Geschäftsjahre). Aus dem Protokoll der begleiteten Edition vom 4. Juli 2019 am Domizil der HH.________ AG in ________ (Ort) ergibt sich,