Die MWST habe Frau AJ.________ gebucht, da sie dies selbst nicht gekonnt habe. Die verbuchten Belege habe sie jeweils in Ordner eingeordnet. Sie sei jemand, der Ordnung habe. Auch sie sei überfragt und wisse nicht, wo die Ordner aktuell seien (pag. 19 673, Z. 30 ff.). Auf Frage nach einer Erfolgsrechnung oder Bilanz führte die Beschuldigte aus, sie sei der Meinung, dass Frau AJ.________ ihr und dem Beschuldigten einmal etwas vorgelegt habe (pag. 19 674, Z. 1 ff.). Insgesamt habe sie pro Monat sicherlich einen halben Ordner abgelegt. Es seien enorm viele gewesen (pag. 19 676, Z. 16-21). G.__