Die Idee sei damals gewesen, dass die Beschuldigte die Rechnungen und Ausgaben im Sage-Programm buche und es dann über ein professionelles Treuhandbüro abgerechnet werde. Es sei nie Sinn und Zweck gewesen, dass die Beschuldigte die Buchhaltung und Jahresabschlüsse erstelle (pag. 19 662, Z. 12 ff.). Wie die Abmachung mit Frau AJ.________ gewesen sei, könne er heute auch nicht mehr genau beantworten. Auf Vorhalt der fehlenden Belege bejahte er die Frage, wonach dies so nicht gehe (pag. 19 662, Z. 28 f.). Es habe aber Belege und Rechnungen gegeben, die in ________ (Ort) eingelagert worden seien.