Ergänzend zusammengefasst werden die Aussagen der Beschuldigten und von G.________, welche diese anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung tätigten. Der Beschuldigte führte oberinstanzlich auf Frage nach seinen Buchhaltungskenntnissen aus, diese seien heute besser als früher. Er müsse aber sagen, dass er dies heute nicht mehr mache. Es sei nun beim Treuhandbüro (pag. 19 662, Z. 1 ff.). Die Idee sei damals gewesen, dass die Beschuldigte die Rechnungen und Ausgaben im Sage-Programm buche und es dann über ein professionelles Treuhandbüro abgerechnet werde.