2. Vorbringen der Parteien Der Verteidiger des Beschuldigten führte anlässlich seines oberinstanzlichen Parteivortrages im Wesentlichen aus, die Buchführung sei zunächst an die FF.________ AG und später an die GG.________ AG ausgelagert worden, was beide Beschuldigten und Frau AJ.________ so ausgesagt hätten. Erst im März 2017 seien die ausgelagerten Tätigkeiten eingestellt worden, da Rechnungen nicht bezahlt worden seien. Es seien ausserdem diverse Buchhaltungsunterlagen in den Akten (pag. 19 680).