23. Sachverhalt und Beweiswürdigung 1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1.7 der Anklageschrift Unterlassung der Buchführung, begangen in der Zeit von Januar 2015 bis 6. November 2017 in ________ (Ort), ________(Ort) und evtl. anderswo, vorgeworfen (pag. 18 011): A.________ hat es als verantwortliches Organ der I.________ AG wissentlich und willentlich unterlassen, für eine ordnungsmässige Buchführung (Art. 957 ff. OR) sowie die Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Art. 958f OR i.V.m. Art. 5 ff.