2. Vorbringen des Beschuldigten Der Verteidiger verwies betreffend den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich auf die Ausführungen zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil der I.________ AG. Der Sachverhalt sei folglich nicht erstellt und der Beschuldigte infolgedessen freizusprechen (pag. 19 680). 3. Beweismittel Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen in E. II.B.12.3 hiervor verwiesen werden. 4. Erwägungen der Kammer Es wird vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 18 584 f.) sowie die Erwägungen der Kammer zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil der I.