55 c) Rechtfertigungs- oder Schuldausschliessungsgründe Rechtsfertigungs- und/oder Schuldausschliessungsgründe sind weder ersichtlich noch werden solche vom Verteidiger des Beschuldigten geltend gemacht. 19.3.2 Subsumption betreffend die Beschuldigte Es kann vorab betreffend den objektiven Tatbestand vollumfänglich auf die Erwägungen zum Beschuldigten in E. II.D.19.3.1 hiervor verwiesen werden. Die Beschuldigte lud die drei inhaltlich falsche Rechnungen auf die Plattform der DD.